Wir haben uns für Schattenwelt bewusst gegen starre Adels Konzepte entschieden und setzen auf ein dynamisches Adels Spiel. Dies soll allen engagierten Spielern die Möglichkeit geben, Teil des Adels zu werden und an den elitären Tischen der Macht zu intrigieren. Kein Charakter ist sicher vor Betrug oder Verrat, das gilt sowohl für Könige als auch für Grafen und Barone.
Generell sind nur Charaktere mit einem Adelstitel dazu berechtig ein "von" im Namen zu führen. Da wir aber unseren "alten" Charakteren ihre vertrauten Namen nicht wegnehmen möchten, gehen wir im Spiel davon aus, dass diese Charaktere früher einmal einem alten Adelsgeschlecht angehört haben, aber ihre Adelsprivilegien im Laufe der Zeit verloren haben. Altcharaktere können das "von" im Namen auch nicht durch eine Hochzeit oder Adoption an Dritte weitergeben.
Spieler, die bereits in der Vergangenheit aufgrund ihrer Verdienste in den Adelstand gehoben worden sind, mögen sich bitte bei Seer Wolf melden.
Auf Schattenwelt gibt es drei Möglichkeiten, einen adeligen Charakter zu spielen:
- Amtsadel
Der erste Weg ist die Erhebung eures Charakters in den Amtsadel. Die Städte Schattenwelts halten alle 6 Monate eine Wahl ab, in der das Oberhaupt der Stadt durch die eingetragenen Bürger demokratisch gewählt wird. Der Gewinner einer Stadtwahl wird für einen Zeitraum von einem halben Jahr zum Baron der Stadt. Zu den Rechten und Pflichten des gewählten Baron gehören die Vertretung der Bürgerinteressen, Eintreibung und Verwaltung der Steuergelder, Vergabe von Stadtämtern, Sicherstellung von Recht und Ordnung und der Ausbau der Stadt. Der gewählte Baron untersteht dem jeweils zuständigen Grafen und ist nur ihm gegenüber Rechenschaft schuldig.
Abgesehen von den Kernstädten Britain, Düsterhafen und Moonglow benötigen Städte mindestens 15 eingetragene aktive Bürger, um eine Wahl abhalten zu dürfen. Bürger einer Stadt darf jeder Charakter werden, der eine Wohnung oder Haus in der Stadt oder im direkten Umfeld bewohnt.
2. Erbadel
Charaktere, die mit einem adeligen Hintergrund starten wollen, können als landlose, aber adelige Junker starten. Dies können fahrende Ritter sein, aber auch zweit- oder drittgeborene Mitglieder einer Adelsfamilie sein. Als Junker darf der Charakter ein “von” im Namen führen und unterliegt nur der Adel Gerichtsbarkeit. Als Junker kann der Charakter sich in den Dienst eines Barons stellen und Ämter ausfüllen oder sich selbst zum Baron wählen lassen.
Hinweis: Um einen Junker spielen zu können, möchten wir dich bitten, eine kurze Hintergrundgeschichte samt eines kurzen Spielkonzepts bei Seer Wolf einzureichen. Das Spielkonzept sollte vor allem enthalten, in welcher Baronie zukünftig gespielt werden soll und welche Position/Funktion angestrebt wird. Nach der Prüfung erhält der Charakter dann einen Adelsbrief, der ihn zukünftig als Adeligen offiziell ausweist. Die verfügbaren Adelsplätze sind abhängig von der Anzahl der aktiv bespielten Baronien - generell stehen daher die Aussichten besser einen adeligen Charakter spielen zu können, wenn dieser in einer Baronie beheimatet ist, in der sich noch freie Positionen befinden.
3. Ernennung & Erspielung
Der/Die Königin hat das Privileg, erbberechtigte Adelstitel zu vergeben. Dies wird in der Regel immer auf die Empfehlung eines Grafen geschehen. Die Baronstitel sind davon explizit ausgenommen, da diese dynamisch bleiben sollen.
Auch ist es möglich, einen adeligen Charakter zu ehelichen. Der Angeheiratete darf dann den Familiennamen annehmen, ist selber aber nicht berechtigt, die Amtsgeschäfte im Todesfall vom Partner zu übernehmen.
Träger eines Erb-Titels sind berechtigt, Kinder zu adoptieren, diese sind dann berechtigt, den Familiennamen zu führen. Ein adoptiertes Kind steht in der Erbfolge immer hinter einem leiblichen Kind, ungeachtet seines Alters.